Bio Austria fordert Verschiebung der neuen EU-Bio-Verordnung
Die aktuelle Covid-19-Pandemie stellt natürlich auch für die Biobauern eine große Herausforderung dar. Daher fordert der Dachverband Bio Austria auf, das Inkrafttreten des neuen EU-Bio-Rechts mit 1. Jänner 2022 statt Anfang 2021.
Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen durch die aktuelle Covid-19-Pandemie spricht sich der Dachverband der europäischen Bio-Verbände, IFOAM EU, für eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr aus. BIO AUSTRIA ist Mitglied des IFOAM EU und stellt einen Vertreter in dessen Vorstand. In einem Schreiben vom 10. April an die EU- Kommission, die Ratspräsidentschaft sowie den zuständigen Berichterstatter des Europäischen Parlaments, fordert die Interessensvertretung der europäischen Bio-Verbände eine entsprechende Verschiebung auf 1.1.2022. Nach derzeitigem Stand würde die neue EU-Bio-Verordnung ab 1.1.2021 zur Anwendung gelangen.
„Eine Verschiebung würde es den Biobäuerinnen und Biobauern sowie dem Bio-Kontrollsystem ermöglichen, sich im laufenden Jahr auf die derzeit im Vordergrund stehende adäquate Reaktion auf die COVID-19-Krise zu konzentrieren, um den EU-BürgerInnen eine gute Qualität und ausreichende Menge an Lebensmitteln zu bieten”, betont BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann.
Bereits vor Ausbruch der Pandemie war die Ausarbeitung des für die Umsetzung notwendigen Sekundärrechts deutlich in zeitlichem Verzug. Selbst ohne die aktuell zu bewältigenden riesigen Herausforderungen zur Aufrechterhaltung der Lebensmittel-Versorgung wäre die rechtzeitige Fertigstellung der Durchführungsbestimmungen in der notwendigen Qualität äußerst fraglich gewesen. “Qualität geht vor Geschwindigkeit, das gilt besonders für einen derart umfassenden und weitreichenden gesetzlichen Wirkungsbereich wie jenen der EU-Bio-Verordnung. Selbst ohne Corona- Krise wäre es ein Ritt auf der Rasierklinge gewesen, die notwendigen Durchführungsbestimmungen und delegierten Rechtsakte noch rechtzeitig auszuarbeiten, um den Biobäuerinnen und Biobauern sowie den anderen Akteuren in der Bio-Branche die notwendige Zeit zur Umsetzung neuer, teils bis heute noch nicht feststehenden Vorschriften zu ermöglich. Unter den derzeitigen Voraussetzungen ist es aus unserer Sicht schlicht unmöglich”, erklärt Gertraud Grabmann zum Schreiben an die EU- Kommission.
In einer Presseaussendung vom 17. April 2020 schließt sich der Österreichische Bauernbund der Position der IFOAM EU an und fordert seinerseits eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr. BIO AUSTRIA zeigt sich über diese Unterstützung der Interessen der Biobäuerinnen und Biobauern in der EU und besonders in Österreich durch den Bauernbund erfreut.
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